Be- und Entladung

Die Lieferung zu den Pavillons und die Abfuhr von Ladegütern aus den Pavillons erfolgen nur durch das Ladetor und nur an den Tagen der Montage und Demontage.

Die Be- und Entladung sowie Takelarbeiten unter Nutzung von Mechanisierungsgeräten auf dem Territorium des Ausstellungskomplexes werden ausschließlich von Mitarbeitern der Lager- und Logistikabteilung des Internationalen Ausstellungskomplexes Novosibirsk Expocenter gemäß dem Zeitplan für die Lieferung  von Ladegütern durchgeführt.

Die Nutzung von Hebemechanismen (Kräne, Selbstlader, Lader, Stapler und Hydraulikwagen) durch die Teilnehmer ist auf dem ganzen Territorium des Ausstellungskomplexes untersagt.

Die Bestellung von Be- und Entladungsarbeiten und -leistungen erfolgt nur durch den Veranstalter der Veranstaltung, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Exponate mit Eigenantrieb werden nur in Begleitung eines Vertreters der Lager- und Logistikabteilung des Internationalen Ausstellungskomplexes Novosibirsk Expocenter gemäß dem Zeitplan für die Einfuhr von Ladegütern unter Bedingung der Genehmigung der Einfuhr bei der Entwurfs- und technischen Überwachungsabteilung des Internationalen Ausstellungskomplexes in die Pavillons gebracht. Die Exponate mit Eigenantrieb müssen sauber sein, über saubere Räder oder Ketten verfügen und dürfen keine Anzeichen für das Auslaufen technischer Flüssigkeiten aufweisen.

Die Einfahrt  eines Fahrzeugs mit großtonnagigen und großvolumigen Ladegütern erfolgt nur nach Absprache mit der Lager- und Logistikabteilung des Internationalen Ausstellungskomplexes Novosibirsk Expocenter.

Großtonnagige und großvolumige Ladegüter werden am letzten Veranstaltungstag nach Absprache mit der Lager- und Logistikabteilung des Internationalen Ausstellungskomplexes Novosibirsk Expocenter abgefahren.

 

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